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Der Elternrat

Das Kinderbildungsgesetz (Kibiz) regelt seit 2008 die gesetzlichen Grundlagen der Elternmitarbeit in § 9a. Die Eltern wählen in den Gruppen ihre Elternvertreter, die dann im Elternrat, zusammen mit Träger und pädagogischen Personal, die Belange der Kita beraten und entscheiden.

Der Aufbau einer Kompetenzpartnerschaft mit Eltern basiert auf einem Dialog auf Augenhöhe zwischen Eltern und den pädagogischen Fachkräften. Erziehungsgemeinschaft ist eine wich­tige Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.  Dies umfasst die gegenseitige Wertschätzung von Ressour­cen und Kompetenzen und bezieht die Eltern als Spezialist*innen für ihre Kinder in die Arbeit der Kindertageseinrichtung mit ein. Eltern sind die Experten für ihre Kinder. Sie müssen über die Geschehnisse in der Kita informiert sein.  

1. und 2. Vorsitzende: Swetlana Bühner, Arbresha Rahmann

Rote Gruppe: Margarita Karlowski, Linda Engemann

Gelbe Gruppe: Swetlana Bühner, Arbresha Rahmann

Blaue Gruppe: Michael Eilinghoff, Holger Klatte

Grüne Gruppe: Tina Wienand, Chantal Jansen